Ein Bericht kann in schriftlicher oder mündlicher Form über die Plattform gesendet werden, die direkt über die Website von Forgialluminio 3 s.r.l. zugänglich ist.: kontakte
Es wird empfohlen, daß der Meldende möglichst viele Informationen zum Vorfall bereitstellt (auch unter Befolgung der Anweisungen der Plattform) und dabei darauf achtet, die zu meldende Sachverhalte detailliert zu beschreiben.
Der Melder kann auch andere Personen benennen, die über den Vorfall berichten und dem Bericht unterstützende Dateien oder Dokumente beifügen können.
Neben Geschäftsführern und Mitgliedern von Unternehmensorganen können auch Werksangehörigen oder Mitarbeiter des Unternehmens, die – auch indirekt – Zeugen einer Straftat oder Unregelmäßigkeit des Unternehmens oder eines seiner Mitarbeiter sind oder waren, eine Anzeige erstatten. Auch Freiwillige, Praktikanten und Selbstständige fallen in die oben genannte Kategorie.
Der Bericht kann auch von externen Parteien (z. B. Lieferanten) gesendet werden, sofern die Informationen in ihrem Arbeitskontext erlernt wurden.
Es ist nicht erforderlich, daß zum Zeitpunkt der Meldung ein Rechtsverhältnis mit der Gesellschaft besteht.
Alle Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität des Unternehmens schaden und einen Verstoß gegen europäisches Recht darstellen, können gemeldet werden, wie zum Beispiel:
• Straftaten, die in den Geltungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union in den folgenden Bereichen fallen: öffentliches Beschaffungswesen, Dienstleistungen, Produkte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Transportsicherheit, Schutz der Umwelt, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen;
• Handlungen oder Unterlassungen, die den finanziellen Interessen der Europäischen Union schaden;
• Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt (z. B. Wettbewerbsverstöße und Verstöße gegen staatliche Beihilfen);
• Handlungen oder Verhaltensweisen, die dem Ziel oder Zweck der in den Rechtsakten der Union festgelegten Bestimmungen zuwiderlaufen.
Es können auch erhebliche rechtswidrige Verhaltensweisen im Sinne des Gesetzesdekrets 231/2001 oder Verstöße gegen das Organisations- und Managementmodell des Unternehmens gemeldet werden.
ACHTUNG: Streitigkeiten, die ein persönliches Interesse der meldenden Person betreffen und sich ausschließlich auf deren individuelles Arbeitsverhältnis beziehen, können nicht gemeldet werden.
Alle Meldungen gehen beim Whistleblower-Beauftragten ein, der der meldenden Partei innerhalb von 7 Tagen eine Empfangsbestätigung sendet.
Zunächst wird eine Analyse durchgeführt, um die Gültigkeit der Meldung und ihre Relevanz für die meldepflichtigen Verstöße zu bewerten.
Der Hinweisgeber könnte anschließend über die IT-Plattform mit dem Hinweisgeber Kontakt aufnehmen, um Ergänzungen anzufordern oder weitere Informationen einzuholen. Sobald die Meldung bearbeitet und die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden, wird der Meldende über das Ergebnis der Meldung informiert.
Der Hinweisgeber könnte auch beschließen, die Meldung zu archivieren, wenn sie offensichtlich unbegründet oder für den Anwendungsbereich nicht relevant ist.
Alle Daten im Zusammenhang mit der Meldung (Identität der beteiligten Personen und Inhalt der Meldung) werden durch Sicherheitsmaßnahmen und -standards (z. B. Verschlüsselungstools und andere Methoden zum Schutz vor unbefugtem Zugriff) geschützt.
Die Identität des Hinweisgebers ist nur der mit der Bearbeitung der Meldung beauftragten Person bekannt, die die absolute Wahrung der Vertraulichkeit des Hinweisgebers und der anderen genannten Personen gewährleistet.
Wenn der Bericht gesendet wird, weist die Plattform dem Meldenden automatisch einen eindeutigen Identifikationscode zu, den der Meldende für spätere Zugriffe auf die Plattform verwenden kann.
Es wird empfohlen, diesen Code sorgfältig aufzubewahren, da er bei Verlust nicht dupliziert oder wiederhergestellt werden kann.
Während der Meldephase kann der Meldende beschließen, seine Identität nicht preiszugeben.
Das Unternehmen ermutigt Whistleblower jedoch, die Offenlegung ihrer Identität zu bevorzugen, und garantiert dabei die absolute Wahrung der Vertraulichkeit des Whistleblowers und die Anwendung der im Gesetzesdekret 24/2023 vorgesehenen Schutzmaßnahmen, die andernfalls nicht gegen eine unbekannte Person umgesetzt werden könnten.
Damit verbunden ist auch eine höhere Effektivität der anschließenden Ermittlungen durch den Whistleblower-Beauftragten, der anonyme Meldungen nur dann untersuchen kann, wenn deren Inhalt klar, präzise, vollständig und damit geeignet ist, konkrete Sachverhalte ans Licht zu bringen.
Das Unternehmen toleriert keine fehlerhafte Nutzung des vorgesehenen Meldekanals oder die Nutzung dieses Kanals zur Abgabe von eindeutig diffamierenden und opportunistischen Meldungen.
Wenn diese Elemente in der Meldung identifiziert werden oder sich in jedem Fall herausstellt, daß der Whistleblower die Absicht hatte, anderen Personen zu schaden oder ihnen ungerechtfertigt die Schuld zuzuschieben, behält sich das Unternehmen das Recht vor, disziplinarische und/oder rechtliche Schritte gegen den Whistleblower einzuleiten.
Darüber hinaus sind die im Gesetzesdekret 24/2023 vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet, wenn die Verantwortlichkeit des Hinweisgebers festgestellt wird (z. B. durch ein erstinstanzliches Urteil).
Ein externer Bericht ist ein an ANAC (Italienische nationale Antikorruptionsbehörde) gerichteter Bericht.
Ein Reporter kann ANAC-Bericht erstatten, wenn:
• in Ihrem Arbeitskontext kein Meldekanal eingerichtet wurde oder, falls aktiviert, nicht den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 24/2023 entspricht;
• Die berichtende Partei hat bereits eine interne Meldung erstellt, diese wurde jedoch nicht weiterverfolgt;
• Die meldende Person hat begründeten Anlass zu der Annahme, daß eine interne Meldung nicht wirksam weiterverfolgt werden würde oder das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen mit sich bringen könnte;
• die meldende Person berechtigten Grund zu der Annahme hat, daß der Verstoß eine unmittelbare und offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellen könnte.